Arbeits- und Gesundheitsschutz

Informationen zu Unfallmeldungen und Berufsgenossenschaften

Unfälle durch Stolpern, Ausrutschen und Stürzen nehmen seit Jahren einen Spitzenplatz in den Unfallstatistiken der evangelischen Kirche ein. Sie werden durch unebene oder schlecht beleuchtete Wege, schadhafte Treppen bzw. Leitern oder falsches Schuhwerk verursacht. Der weit größte Teil der Unfälle lässt sich auf menschliches Fehlverhalten zurückführen. Unachtsamkeit, Hast und Eile lassen die Menschen straucheln und fallen. Viel zu oft verletzen sich die Unfallopfer dabei sehr schwer. Häufig führen selbst kleine Stürze zu Knochenbrüchen - zum Teil mit bleibenden lebenslangen Einschränkungen für die Betroffenen.
Hier greift das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieses Gesetz dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sichern und zu verbessern. Das Arbeitsschutzgesetz ist auch für die evangelische Kirche als Arbeitgeber bindend. Für die Erfüllung der Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes wurde zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VGB) ein Präventionskonzept erarbeitet, welches in den Gliedkirchen mit ihren Einrichtungen (Kirchenkreise und Kirchengemeinden) umgesetzt wird.

Unfallmeldungen

Trotz alle Vorsicht kann es doch einmal zu einem Unfall kommen. Dann ist die Meldung an die zuständige gesetzliche Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft sehr wichtig. Zu beachten ist dabei das Einhalten der Frist zur Unfallmeldung (in der Regel 3 Tage).
Im Folgenden finden Sie die Unfallmeldungen als pdf-Datei zum Herunterladen. Bitte beachten Sie, wer für die Meldung des Unfalles verantwortlich und welche Unfallkasse für Sie zuständig ist! Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Kreiskirchenamt Harz-Börde in Halberstadt.

Folgende Berufsgenossenschaften sind zuständig

 

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